05 January 2026, 16:45

26 Jahre Studium ohne Abschluss: Gericht entzieht Mann das Wohngeld

Ein goldener Bilderrahmen hängt an der Wand.

Nach 26 Jahren Studium: Kein Wohnungsgeld für 50-jährigen Dauerstudenten - 26 Jahre Studium ohne Abschluss: Gericht entzieht Mann das Wohngeld

Ein 50-jähriger Mann aus Rheinland-Pfalz hat seinen Anspruch auf Wohngeld verloren, nachdem er 26 Jahre an der Universität verbracht hatte. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied gegen ihn und begründete dies damit, dass er sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe. Das Urteil ist nun rechtskräftig und unanfechtbar.

Der Mann war über die Jahre in mehreren Studiengängen eingeschrieben. Sein aktuellstes Fach befand sich im 14. oder 15. Semester – weit über der üblichen Regelstudienzeit von sechs Semestern. Dennoch konnte er keine medizinischen Atteste vorlegen, die belegten, dass gesundheitliche Probleme ihn am ordnungsgemäßen Studium gehindert hätten.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er sich weder ausreichend um den Abschluss seines Studiums bemüht noch Schritte unternommen habe, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Nach deutschem Recht können Wohngeldleistungen verweigert werden, wenn erwerbsfähige Antragsteller keine angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ein Einkommen zu erzielen. Seine Berufung wurde abgewiesen, wodurch die ursprüngliche Ablehnung seines Antrags bestätigt wurde. Die Entscheidung bedeutet, dass er künftig keine finanzielle Unterstützung für seine Wohnkosten mehr erhält. Die Behörden gelangten zu dem Schluss, dass sein überlanges Studium keine weitere Förderung nach den Sozialgesetzen rechtfertige.

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Der Fall schafft einen Präzedenzfall für die Bewertung von Wohngeldansprüchen bei langjährigen Studienverläufen. Wer Leistungen bezieht, muss Fortschritte in Ausbildung oder Beruf nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, können Anträge rechtmäßig abgelehnt werden.