A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Niklas NeumannA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt
Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Umweltbedenken und juristische Klagen verzögern das Projekt bereits seit Jahren.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte bereits 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Teil der A39 eingereicht. Ein Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Der Fall ist bis heute nicht abschließend geklärt.
Für den 23. Juni ist eine mündliche Verhandlung im ursprünglichen Klageverfahren angesetzt, das Urteil wird für den folgenden Dienstag erwartet. Zudem hat der BUND 2024 eine weitere, separate Klage eingereicht, über die möglicherweise ebenfalls nächste Woche entschieden wird. Aktuell führt die Autobahn GmbH die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt als „nicht vollziehbar“ auf.
Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden. Im südlichen Teil ist die Autobahn von Wolfsburg bis Ehra im Landkreis Gifhorn geplant. Zudem soll zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra der neue Rastplatz Tappenbecker Moor entstehen.
Die anstehende Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob die Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten beginnen können. Bei einer Genehmigung könnte der Ausbau der Autobahn voranschreiten und wichtige Städte besser vernetzen sowie die regionalen Verkehrsverbindungen verbessern. Gleichzeitig wird das Urteil Klarheit über das Schicksal der anhängigen Klagen und des geplanten Rastplatzes bringen.






