AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Der sächsische Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) droht der Landesregierung mit rechtlichen Schritten. Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Januar 2025, das die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz bestätigte. Die AfD hält die Entscheidung für ungerechtfertigt und fordert die vollständige Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen.
Der Streit begann vor zwei Jahren, als der sächsische Verfassungsschutz die regionale AfD erstmals als rechtsextrem einstuft. Die Partei weist die Vorwürfe seit jeher zurück und behauptet, ihre Äußerungen seien falsch dargestellt worden. Besonders kritisiert die AfD, dass der Begriff „internationale Finanzelite“ fälschlich als antisemitisch gewertet worden sei.
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte die Einstufung Anfang 2025 und wies die Beschwerde der AfD ab. Dennoch argumentiert ein Anwalt der Partei, mehrdeutige Aussagen müssten zugunsten der Meinungsfreiheit ausgelegt werden. Der Vorwurf: Innenministerium und Verfassungsschutz hätten dieses Prinzip missachtet.
Das sächsische Innenministerium verteidigt sein Vorgehen und betont, die AfD habe im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Einsicht in die relevanten Unterlagen erhalten. Zudem verwiesen Beamte darauf, dass das Ministerium in beiden von der Partei angestrengten Prozessen obsiegt habe. Die AfD hingegen pocht weiter auf vollständige Transparenz und vergleicht die Situation mit einem Diebstahlsvorwurf, bei dem nicht offenlegt werde, was gestohlen worden sei.
Am 22. Dezember 2025 kündigte Regierungssprecher Stefan Kornelius an, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) werde demnächst die vollständige Bewertung veröffentlichen. Darin wird die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextreme“ Vereinigung eingestuft.
Die AfD hat der Landesregierung eine Frist gesetzt, die Einstufung zurückzunehmen und die vollständigen Unterlagen offenzulegen. Sollte dies nicht geschehen, will die Partei Klage einreichen. Das Innenministerium hält daran fest, dass alle Verfahren korrekt abliefen und die Gerichte bereits zu seinen Gunsten entschieden hätten.