AfD scheitert mit Klage: Wahlkampfveranstaltung in Meisenheim verboten
Jonas KrausGericht: AfD darf kein Gemeindehaus in Rheinland-Pfalz für Wahlveranstaltung nutzen - AfD scheitert mit Klage: Wahlkampfveranstaltung in Meisenheim verboten
Ein Gericht hat einem örtlichen AfD-Verband in Rheinland-Pfalz untersagt, eine Wahlkampfveranstaltung im Bürgerhaus von Meisenheim abzuhalten. Die Entscheidung folgte auf die Verweigerung der Stadt, die sich auf Nutzungsbeschränkungen für die Halle berief. Diese Regeln waren 2023 eingeführt worden und schließen politische Veranstaltungen in dem Gebäude aus.
Im Mittelpunkt des Streits stand der Große Saal, ein großer Veranstaltungsraum im Bürgerhaus. 2023 wurden die zulässigen Nutzungen auf private Feiern und interne Vereinsaktivitäten beschränkt. Politische Veranstaltungen – darunter auch solche der SPD im Jahr 2019 – sind seither nach der aktualisierten Richtlinie nicht mehr gestattet.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Stadt und stellte fest, dass eine AfD-Wahlkampfveranstaltung gegen diese Vorgaben verstoßen würde. Meisenheim teilt sich das Eigentum an der Halle mit dem Johanniterorden, weshalb keine der beiden Seiten die Nutzung einseitig ändern kann. Da politische Zusammenkünfte in der überarbeiteten Regelung nie vorgesehen waren, handelte die Stadt rechtmäßig, als sie die Nutzung verweigerte.
Behördenvertreter betonten, dass künftige Anpassungen des Nutzungszwecks der Zustimmung sowohl der Stadt als auch der Ordensgemeinschaft bedürften. Solange diese nicht vorliege, blieben die aktuellen Beschränkungen bestehen.
Das Urteil unterstreicht die Gültigkeit der 2023 beschlossenen Regelung und hält den Saal weiterhin für politische Zwecke gesperrt. Der AfD-Verband muss nun nach einem alternativen Veranstaltungsort für seine Wahlkampfveranstaltung suchen. Künftige Anträge zur Nutzung des Raums für ähnliche Zwecke werden auf dieselben rechtlichen Hürden stoßen – es sei denn, beide Eigentümer stimmen einer Änderung zu.
