Allerheiligen in Rheinland-Pfalz: Einschränkungen beim Einkaufen, keine Tanzveranstaltungen

Admin User
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Ein Markt mit einem Eingang in der Mitte, Mülltonnen daneben, eine Reihe von Einkaufswagen auf der linken Seite, Deckenbeleuchtung und einige Menschen, die Produkte betrachten.

Allerheiligen in Rheinland-Pfalz: Einschränkungen beim Einkaufen, keine Tanzveranstaltungen

Allerheiligen am 1. November bringt in Rheinland-Pfalz besondere Regelungen mit sich. Obwohl der Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, bleiben nicht alle Geschäfte geschlossen, und für bestimmte Freizeitaktivitäten gelten Einschränkungen. Bäckereien, Blumenläden und Konditoreien dürfen bis zu fünf Stunden öffnen, während Tankstellen, Bahnhofsgeschäfte sowie die Läden am Flughafen Frankfurt-Hahn ganztägig geöffnet bleiben. Die meisten Geschäfte – darunter Supermärkte und Discounter – haben hingegen geschlossen. Eine Ausnahme bilden die Rewe To Go-Convenience-Stores am Koblenzer Hauptbahnhof sowie an ausgewählten Aral-Tankstellen, die geöffnet haben. Apotheken bieten einen Notdienst an. Bei Veranstaltungen gilt: Tanzveranstaltungen sind ab 4 Uhr morgens verboten, Sportwettkämpfe dürfen jedoch ab 11 Uhr stattfinden. Anders als in Rheinland-Pfalz wird Allerheiligen in Hessen wie ein normaler Werktag behandelt – hier gibt es keine besonderen Ladenöffnungsregelungen. Zusammengefasst ermöglicht Allerheiligen in Rheinland-Pfalz eingeschränktes Einkaufen: Wichtige Dienstleistungen und einige Fachgeschäfte haben geöffnet, der Großteil des Einzelhandels bleibt jedoch geschlossen. Apotheken sichern die medizinische Versorgung, Sportveranstaltungen finden am Nachmittag statt, während Tanzveranstaltungen bereits in den frühen Morgenstunden untersagt sind.