Bayerische Kommunen erhalten 2025 schärfere Bußgeldregeln gegen Störer

Wie Gemeinden in Zukunft die Zügel straffer halten können - Bayerische Kommunen erhalten 2025 schärfere Bußgeldregeln gegen Störer
Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten mit dem neuen Bußgeldkatalog 2025
Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten mit dem neuen Bußgeldkatalog 2025
Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten mit dem neuen Bußgeldkatalog 2025
- Dezember 2025, 03:31 Uhr
Bayerische Kommunen erhalten bald schärfere Instrumente, um Störungen in der lokalen Politik einzudämmen. Durch Novellen der Gemeindeordnung können Gemeinderäte künftig Bußgelder verhängen und umstrittene Veranstaltungen verbieten. Die Staatsregierung erhofft sich davon mehr Ordnung in Rathäusern und öffentlichen Räumen.
Nach den neuen Regelungen dürfen Gemeinderäte Mitglieder bei wiederholten Störungen mit Geldbußen belegen. Ersttäter müssen mit Strafen von bis zu 500 Euro rechnen, Wiederholungstäter mit bis zu 1.000 Euro. Allerdings werden die Bußgelder nicht automatisch fällig – jeder Gemeinderat muss separat über ihre Einführung abstimmen, wobei eine Mehrheit erforderlich ist.
Bürgermeister oder Ratsvorsitzende entscheiden, wann ein Bußgeld verhängt wird, doch der gesamte Gemeinderat muss jedem Einzelfall zustimmen. Betroffene können gegen die Entscheidungen vor den Verwaltungsgerichten klagen. Auch Verfassungsbeschwerden gegen die Novelle selbst sind möglich, wobei abstrakte Normenkontrollen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof verbleiben.
Die Änderungen ermöglichen es Kommunen zudem, Veranstaltungen zu untersagen, die antisemitische Hetze betreiben oder nationalsozialistisches Gedankengut verherrlichen. Die Behörden prüfen jeden Fall einzeln, bevor sie den Zugang zu öffentlichen Räumen verweigern. Wie bei den Bußgeldern können auch solche Verbote gerichtlich angefochten werden.
Die neuen Regelungen geben bayerischen Gemeinderäten klarere Handhabe gegen Fehlverhalten und extremistische Veranstaltungen. Sowohl Bußgelder als auch Veranstaltungsverbote hängen von lokalen Beschlüssen und rechtlicher Kontrolle ab. Das System stellt sicher, dass Entscheidungen bei Widerspruch von den Verwaltungsgerichten überprüft werden können.

