Bodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel der Linken – doch der Kampf geht weiter
Lukas BauerBodo Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel der Linken – doch der Kampf geht weiter
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und ehemaliger Thüringer Ministerpräsident, hat rechtliche Schritte eingeleitet, um einen Antrag des Bundesvorstands der Linken zu blockieren. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Gehälter von Abgeordneten auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Bisher wurden seine Bemühungen jedoch vom Parteischiedsgericht abgewiesen, das seinen Antrag für unzulässig erklärte.
Ramelow hatte zunächst einen Antrag bei der Bundesschiedskommission der Linken eingereicht. Er beantragte eine „einstweilige Verfügung“, um zu verhindern, dass über den Gehaltsdeckel auf dem anstehenden Parteitag abgestimmt wird. Das Gericht entschied jedoch gegen ihn und begründete dies damit, dass sein Begehren kein berechtigtes Rechtsschutzbedürfnis aufweise, da der Antrag noch nicht formal beschlossen worden sei.
In seiner Reaktion argumentierte Ramelow, dass der Vorstoß des Vorstands bereits die internen Parteiwahlen beeinflusse. Die Annahme, dass sich Kandidaten zu diesem Thema noch nicht positionieren müssten, nannte er „realitätsfremd“. Der ehemalige Ministerpräsident bestand zudem darauf, dass der Antrag selbst verfassungswidrig sei.
Trotz der Ablehnung durch das Schiedsgericht legte Ramelow Berufung ein. Er bleibt entschlossen, den Plan des Vorstands anzufechten, der von Abgeordneten der Linken im Bundestag und im Europaparlament erhebliche Gehaltskürzungen verlangen würde.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts schränkt Ramelows rechtliche Handlungsmöglichkeiten vorerst ein. Der Antrag zur Gehaltsbegrenzung bleibt jedoch auf dem Weg zur Abstimmung auf dem Parteitag. Sollte er angenommen werden, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Einkommen der Linken-Abgeordneten in den nationalen und europäischen Parlamenten.






