Brandenburg verbietet Richtern religiöse Symbole – doch die Debatte bleibt hitzig
Jonas KrausBrandenburg verbietet Richtern religiöse Symbole – doch die Debatte bleibt hitzig
Brandenburg plant Gesetz: Richter und Staatsanwälte dürfen keine religiösen oder politischen Symbole tragen
In Brandenburg soll ein Gesetz eingeführt werden, das Richtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser oder politischer Symbole im Gerichtssaal verbietet. Ziel der Regelung ist es, den Anschein von Voreingenommenheit bei juristischen Entscheidungen zu vermeiden. Sichtbare Zeichen wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze wären nach den geplanten Vorschriften nicht mehr erlaubt.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes hat die Maßnahme im Rahmen ihres Koalitionsvertrags beschlossen. Behördenvertreter argumentieren, das Gesetz werde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz stärken, indem es sicherstelle, dass Urteile ausschließlich auf rechtlichen Grundsätzen beruhen. Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitpunkt für die finale Verabschiedung des Gesetzes genannt.
Der Entwurf stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das Ministerium als rechtliche Grundlage anführt. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Plan, schlägt jedoch vor, das Verbot auch auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszuweiten. Gleichzeitig betonte er, dass die Regelungen Musliminnen mit Kopftuch nicht den Zugang zu juristischen Berufen erschweren dürften.
In Deutschland gibt es seit Langem kontroverse Diskussionen über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst – insbesondere bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Die Brandenburgische Landesregierung stellt klar, dass es beim Neutralitätsgesetz nicht um die Diskriminierung bestimmter Gruppen gehe, sondern um die Wahrung der Neutralität des Staates.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch den legislativen Prozess durchlaufen. Bei einer Verabschiedung würde es für alle Richter und Staatsanwälte in Brandenburgs Gerichten gelten. Der Richterbund des Landes hat bereits seine Unterstützung für die geplante Regelung signalisiert.






