BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

BSG: Betreuung französischer Schwiegereltern wird bei der Rente nicht berücksichtigt - BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern wird nicht rentenrechtlich anerkannt
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern wird nicht rentenrechtlich anerkannt
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern wird nicht rentenrechtlich anerkannt
- Dezember 2025, 12:07 Uhr
Ein deutscher Mann, der seine französischen Schwiegereltern in Deutschland gepflegt hat, erhält dafür keine Rentenansprüche. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 18. Januar 2024, dass das EU-Recht keine finanziellen Leistungen wie Rentenbeiträge für grenzüberschreitende Pflegekräfte vorsieht. Damit bestätigte das Gericht eine vorherige Ablehnung durch deutsche Behörden und Gerichte.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Einwohner aus Rheinland-Pfalz, der seine französischen Angehörigen unentgeltlich in Deutschland betreut hatte. Als er bei der Deutschen Rentenversicherung Rentenansprüche für diese Pflegezeit beantragte, wurde sein Antrag abgelehnt. Das Bundessozialgericht (BSG) wies später seine Beschwerde zurück, woraufhin der EuGH angerufen wurde.
Das Urteil bedeutet, dass der Pflegekraft für ihre unentgeltliche Arbeit keine Rentenansprüche zuerkannt werden. Deutsche und EU-Behörden haben klargestellt, dass finanzielle Leistungen in solchen Fällen allein von den Regelungen des rentenzahlenden Landes abhängen. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für künftige grenzüberschreitende Streitigkeiten über Pflegeleistungen im Rahmen der EU-Vorschriften.