Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland

Entscheidung: In der Regel muss die Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesverwaltungsgericht verschärft Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
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Der Weg eines syrischen Mannes zur deutschen Staatsbürgerschaft ist vorerst an einer rechtlichen Hürde gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein Reisepass das primäre Mittel zum Identitätsnachweis darstellt. Damit wurde ein früheres Urteil aufgehoben, das die Behörden in Mettmann angewiesen hatte, dem Mann die Staatsangehörigkeit zu gewähren.
Der Fall wird nun an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen, da im ursprünglichen Urteil wesentliche Aspekte unberücksichtigt blieben.
Der 1994 geborene Mann war 2014 nach Deutschland gekommen und hatte einen Einbürgerungsantrag gestellt. Die Kreisverwaltung Mettmann lehnte diesen jedoch ab, weil er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen. Die Behörden argumentierten, dass ohne dieses Dokument seine Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dem Antragsteller zunächst recht und verpflichtete Mettmann, die Einbürgerung zu genehmigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig widersprach dieser Entscheidung jedoch. Es urteilte, dass Pässe als "staatlich ausgestellte Dokumente mit internationaler Anerkennung" den Standard für den Identitätsnachweis darstellen.
Das höhere Gericht präzisierte, dass nur Personen, die keinen Pass erlangen können, alternative Nachweise wie ein Ersatzreisedokument oder einen Personalausweis vorlegen dürfen. Da die ursprüngliche Begründung des Düsseldorfer Gerichts unzureichend war, wurde der Fall zur Neuentscheidung dorthin zurückverwiesen.
Über den Einbürgerungsantrag des Mannes ist damit vorerst nicht entschieden. Das Düsseldorfer Gericht muss den Fall nun erneut prüfen – diesmal unter Berücksichtigung der strengen Identitätsanforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat. Ohne Pass oder gleichwertigen Ersatz könnte seine Einbürgerung weiterhin abgelehnt werden.