CDU-Flügel fordert Prüfung: Soll die AfD von staatlichen Geldern ausgeschlossen werden?

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDU-Flügel fordert Prüfung: Soll die AfD von staatlichen Geldern ausgeschlossen werden?
Eine Gruppe, zu der auch der arbeitsnahen Flügel der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Nordrhein-Westfalen, die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA NRW), gehört, hat sich mit einem Appell an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gewandt. Ziel ist eine gründliche Prüfung, ob die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AfD) von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Die in Kamen beschlossene Resolution soll dazu beitragen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu schützen.
Der Aufruf, der sich an beide Kammern des Parlaments sowie an die Bundesregierung richtet, fordert eine umfassende Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot der AfD – orientiert an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. Die CDA NRW, ein Flügel der CDU, hat sich in dieser Frage bereits mehrfach positioniert.
Die Initiatoren verlangen von der Bundesregierung einen zeitnahen Sachstandsbericht, der die rechtliche Einschätzung, die vorliegenden Beweise sowie mögliche weitere Schritte im Zusammenhang mit dem Ausschluss der AfD von öffentlichen Geldern darlegt. Ungeklärt bleibt indes, welcher CDU-Politiker oder welche CDU-Politikerin für den Entwurf eines Rechtsgutachtens zur Frage eines AfD-Verbots verantwortlich zeichnet.
Der in Kamen verabschiedete Appell zielt darauf ab, einen rechtlich fundierten Beitrag zum Erhalt der demokratischen Ordnung in Deutschland zu leisten. Die Gruppe, darunter die CDA NRW, drängt auf eine umfassende Überprüfung des Ausschlusses der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Von der Bundesregierung wird erwartet, dem Bundestag und Bundesrat einen detaillierten Sachstandsbericht vorzulegen.