E-Scooter-Weinbergführungen in Bad Dürkheim vom Gericht gestoppt

E-Scooter-Weinbergführungen in Bad Dürkheim vom Gericht gestoppt
Die Pläne eines Unternehmers, E-Scooter-Touren durch die Weinberge von Bad Dürkheim anzubieten, hat das Verwaltungsgericht Neustadt einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht urteilte, dass es sich bei den betreffenden Wegen um öffentliche Einrichtungen handelt, die der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen – und nicht um öffentliche Straßen. Daher seien sie ohne ausdrückliche Genehmigung nicht für gewerbliche Touren geeignet. Der Unternehmer hatte vor, mit E-Scootern geführte Touren anzubieten und argumentierte, diese seien rechtlich als "Krankfahrstühle" nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingestuft. Damit wäre eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h erlaubt gewesen. Die Kommune berief sich jedoch auf ihre kommunale Satzung für Feld- und Waldwege, die vorrangig für Landwirtschaft und Forstwirtschaft bestimmt sind, um das Verbot zu begründen. Das Gericht gab den Interessen der Winzer und Landwirte an einer sicheren Befahrbarkeit der Wege Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers. Es entschied, dass eine gewerbliche Nutzung der Wege – etwa für E-Scooter-Touren – einer besonderen Erlaubnis bedürfe, die in diesem Fall nicht erteilt worden war. Die betreffenden Wege waren zudem mit dem Zeichen 250 sowie dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" gekennzeichnet, was ihre vorgesehene Nutzung weiter unterstrich. Das Verwaltungsgericht Neustadt sprach sich damit für die Kommune aus und untersagte dem Unternehmer die Durchführung von E-Scooter-Touren durch die Weinberge. Die Entscheidung betont die Bedeutung der Einhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs öffentlicher Einrichtungen sowie die Notwendigkeit einer expliziten Genehmigung für gewerbliche Aktivitäten auf solchen Wegen.

