22 April 2026, 20:21

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt

Ein Mann im Anzug spricht an einem Rednerpult mit einem Mikrofon zu einer Menge hinter einem Banner, wahrscheinlich über ein Regierungsozialmedienverbot.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Der Fall betraf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats. Müller hatte darin Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt sowie dessen Umgang mit einem umstrittenen Instagram-Post thematisiert.

Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als Erleichterung nach einem belastenden Rechtsstreit.

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Der Streit begann, als Müller Anfang 2024 zwei Beiträge über Dipama veröffentlichte. In einem äußerte er Zweifel daran, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er – wie für 2025 geplant – nach Burkina Faso zurückkehre, um an der Einweihung des Mausoleums des ehemaligen Militärdiktators Thomas Sankara teilzunehmen. Dipama war 2002 als Gegner des damaligen Machthabers Blaise Compaoré aus München geflohen, unterstützt jedoch mittlerweile offen den aktuellen Präsidenten Burkina Fasos, Ibrahim Traoré.

Der zweite Beitrag thematisierte Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Kommentar, der zunächst weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnete, später jedoch in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Müller argumentierte, seine Berichterstattung sei sachlich korrekt gewesen, und es wäre ungerecht, für wahre Aussagen rechtlich belangt zu werden.

Während des Verfahrens kritisierte Müller die finanzielle Belastung, der sich Angeklagte in Beleidigungsklagen ausgesetzt sehen. Er wies darauf hin, dass Kläger oft staatliche Unterstützung für ihre Prozesskosten erhielten, während Beklagte – selbst bei haltlosen Vorwürfen – ihre Verteidigung selbst finanzieren müssten. Um sich gegen die Anschuldigungen zu wehren, engagierte Müller die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Hoecker.

Rückblickend räumte Müller ein, das Verfahren sei für ihn sehr belastend gewesen. Kleinere Blogs mit geringeren Ressourcen hätten den rechtlichen Druck möglicherweise nicht standhalten können.

Mit der Einstellung des Verfahrens muss Müller keine weiteren rechtlichen Konsequenzen befürchten. Die Entscheidung bestätigt, dass seine Beiträge nicht die Schwelle zur Beleidigung nach deutschem Recht erreichten. Der Fall wirft zudem erneut Fragen zu Prozesskosten und Pressefreiheit in Fällen auf, die öffentliche Persönlichkeiten betreffen.

Quelle