EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf erneut auf mögliche Beihilfen
Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes in Deutschland eingeleitet. Die Prüfung folgt einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach die Kommission das Vergabeverfahren gründlicher hätte prüfen müssen. Nun steht die Entscheidung, den Komplex an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH zu veräußern, auf dem Prüfstand.
Im Oktober 2014 war die Kommission zunächst zu dem Schluss gekommen, dass der Verkauf keine staatliche Beihilfe umfasste. Doch der Gerichtshof hob diese Entscheidung 2021 auf. Das Gericht urteilte, die Kommission hätte ein formelles Prüfverfahren zum Vergabeverfahren einleiten müssen.
Die neue Untersuchung wird bewerten, ob der Verkauf mit den EU-Beihilferegeln vereinbar war. Zudem wird geprüft, ob die Verkaufsentscheidung dem deutschen Staat zuzurechnen ist. Die Kommission wird Aspekte der Ausschreibung analysieren, darunter die möglicherweise unverbindliche Natur der Finanzierungszusage von Capricorn, um festzustellen, ob dies Transparenz und Fairness beeinträchtigt hat.
Zusätzlich wird die Kommission Vorwürfen nachgehen, wonach Capricorn nach der Vergabe weitere staatliche Beihilfen erhalten haben soll. Dazu zählen eine mögliche Reduzierung des Kaufpreises sowie eine Stundung von Zahlungen. Deutschland und andere beteiligte Parteien erhalten im Rahmen der Ermittlungen die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Einzelheiten zum Fall sind auf der Wettbewerbswebsite der Kommission unter der Akte SA.31550 im Beihilferegister einsehbar. Die Untersuchung vorgreifend bewertet das Ergebnis nicht. Sie soll klären, ob der Verkauf und die anschließenden finanziellen Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften im Einklang stehen. Die Ergebnisse werden zeigen, ob im Rahmen der Transaktion staatliche Beihilfen geflossen sind.
