Feuerwerksregeln auf Sylt gekippt – was Urlauber jetzt wissen müssen

Feuerwerkverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland - Feuerwerksregeln auf Sylt gekippt – was Urlauber jetzt wissen müssen
Feuerwerksverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland
Feuerwerksverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland
Feuerwerksverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland
2025-12-13T04:17:07+00:00
In Schleswig-Holstein gelten ab 2025 neue Regeln für Feuerwerk – mit Verschärfungen in einigen Regionen und Lockerungen in anderen. Ein Gerichtsurteil vom 9. Dezember kippte das vollständige Böllerverbot auf Sylt und Föhr und erlaubt nun Feuerwerke nach Bundesrecht, allerdings mit lokalen Einschränkungen. Gleichzeitig haben andere Gebiete, wie Westerland, strengere Vorschriften eingeführt, darunter hohe Bußgelder bei Verstößen.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied am 9. Dezember 2025, dass das pauschale Feuerwerksverbot auf Sylt und Föhr rechtswidrig sei. Künftig müssen sich Böller und Raketen an die bundesweiten Bestimmungen halten, bleiben aber auf Strände und Deiche beschränkt. Eine Ausnahme bildet Wyk auf Föhr, wo das totale Verbot weiterhin gilt.
Das Urteil setzt ein wichtiges Signal: Bundesrecht hat Vorrang vor pauschalen kommunalen Verboten. Dennoch gelten in vielen Gebieten, einschließlich Westerland, weiterhin strenge Auflagen – besonders in der Nähe schützenswerter Bauwerke oder Risikozonen. Anwohner und Urlauber sollten sich vor dem Zünden von Feuerwerk unbedingt über die örtlichen Vorschriften informieren.