Generationenkapital soll Riester-Rente 2028 ablösen – doch Gebührenstreit bleibt
Emma WernerGünstigere Rente gefordert: 100.000 Menschen unterzeichnen Petition - Generationenkapital soll Riester-Rente 2028 ablösen – doch Gebührenstreit bleibt
Generationenkapital: Neues staatliches Rentenmodell soll Riester-Rente ab 2028 ersetzen
Ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgemodell in Deutschland mit dem vorläufigen Namen Generationenkapital soll zum 1. Januar 2028 die bisherige Riester-Rente ablösen. Die Reform folgt auf Kritik, wonach das bestehende System zu kompliziert sei und kaum genutzt werde. Gleichzeitig fordern Verbraucherschützer strengere Obergrenzen für Gebühren, um das neue Produkt attraktiver zu gestalten.
Über 100.000 Menschen haben eine Petition der Finanztip-Stiftung unterzeichnet, in der eine jährliche Gebührenobergrenze von 0,5 Prozent gefordert wird – deutlich weniger als die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen 1,5 Prozent.
Das Bundesfinanzministerium hatte die Riester-Rente als ineffizient und kaum genutzt bezeichnet. Als Reaktion plant die Ampelkoalition die Einführung des Generationenkapitals, eines vereinfachten, staatlich bezuschussten Altersvorsorgeprodukts. Zu den zentralen Neuerungen zählen eine höhere Grundförderung, bessere Renditechancen durch risikoangepasste Anlagen sowie ein einfacherer Anbieterwechsel. Bisher liegt jedoch noch kein endgültiges Gesetz vor (Stand: März 2026). Die Alterssicherungskommission soll bis Sommer 2026 ihre Empfehlungen vorlegen.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 78 Prozent der potenziellen Nutzer niedrige Gebühren für ihre Teilnahme als wichtig oder sehr wichtig erachten. Nur 23 Prozent halten die geplante Obergrenze von 1,5 Prozent für akzeptabel, während 30 Prozent eine Begrenzung auf 0,5 Prozent befürworten und 28 Prozent maximal 1 Prozent tolerieren würden. Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip, kritisiert die 1,5-Prozent-Grenze als Zugeständnis an Banken und Versicherungen.
Berechnungen von Finanztip zufolge könnte eine Gebühr von 0,5 Prozent über 40 Jahre zu einem Vermögen von rund 338.000 Euro führen – im Vergleich zu 263.000 Euro bei 1,5 Prozent. Die Stiftung argumentiert, dass niedrigere Gebühren die langfristigen Erträge für Sparer deutlich steigern würden.
Die endgültige Ausgestaltung des Generationenkapitals bleibt jedoch umstritten. Verbraucherorganisationen drängen weiterhin auf strengere Gebührenregeln. Sollte der aktuelle Entwurf umgesetzt werden, wären jährliche Kosten von bis zu 1,5 Prozent möglich. Die weiteren Schritte der Regierung hängen von den anstehenden Empfehlungen der Alterssicherungskommission ab, die bis Sommer 2026 erwartet werden.