Gericht bestätigt Neuwieds Verfahren zur Besetzung von Beratungsgremien
Lukas BauerGericht bestätigt Neuwieds Verfahren zur Besetzung von Beratungsgremien
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Vorgehensweise der Stadt Neuwied bei der Besetzung zweier wichtiger Beratungsgremien bestätigt. Mit dem Urteil wies das Gericht eine Klage von AfD-Stadträten ab, die die Auswahl der Vertreter durch die Stadt angezweifelt hatten. Oberbürgermeister Jan Einig begrüßte die Entscheidung als deutliche Bestätigung der Bürgerbeteiligung in der Kommunalpolitik.
Der Streit war entstanden, als mehrere AfD-Mitglieder im Neuwieder Stadtrat einen Normenkontrollantrag einreichten. Sie argumentierten, dass eine Mehrheit der Stadträte in den Beirat für Migration und Integration sowie in den Seniorenbeirat entsandt werden müsse. Die Stadt hatte jedoch beschlossen, dass jede Fraktion einen Vertreter benennen darf – entweder einen Stadtrat oder eine "Fachbürgerin" beziehungsweise einen "Fachbürger". Das Gericht sah in diesem Vorgehen keinen Verstoß gegen Kommunalrecht oder Verfahrensregeln.
In seiner Begründung betonte das Gericht, dass Beratungsgremien anderen Regeln unterlägen als formelle Ausschüsse. Es bestätigte, dass der Beschluss der Stadt rechtmäßig zustande gekommen sei und in öffentlichen Sitzungen offen diskutiert werden könne. Die Richter stellten zudem keine Verfahrensfehler bei der Entscheidungsfindung des Rates fest.
Oberbürgermeister Einig erklärte, das Urteil schaffe dringend benötigte Klarheit. Es unterstreiche zudem das Engagement der Stadt, Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung von Politik und die Übernahme von Verantwortung einzubinden.
Mit der Entscheidung bleibt das bestehende System Neuwieds zur Besetzung der Beratungsgremien unverändert. Das Urteil beseitigt die rechtlichen Unsicherheiten und ermöglicht der Stadt, ihren Ansatz ohne weitere Anfechtungen fortzuführen. Sowohl der Beirat für Migration und Integration als auch der Seniorenbeirat werden künftig weiterhin im bisherigen Rahmen arbeiten.






