Gericht blockiert AfD-Politikerin bei Jugendpodium in Oppenheim
Das Verwaltungsgericht Mainz hat einer AfD-Politikerin die Teilnahme an einer Jugendpodiumsdiskussion in Oppenheim untersagt. Die am Dienstag, dem 3. Februar, verkündete Entscheidung folgte auf eine Klage der Kandidatin, die ihre Teilnahme an der Veranstaltung "Jugend trifft Politik" erzwingen wollte. Die Organisatoren hatten ihren Antrag zuvor abgelehnt.
Die Politikerin, die für die AfD bei der Landtagswahl 2026 kandidiert, hatte sich auf das Gebot der Chancengleichheit im Wahlkampf berufen. Das Gericht sah hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage. Es urteilte, dass der Grundsatz der gleichen Wettbewerbsbedingungen in diesem Fall nicht greife.
Da weder der Veranstaltungsort noch die Diskussion als öffentliche kommunale Einrichtung eingestuft wurden, bestehe kein automatischer Anspruch auf Teilnahme. Die für den 6. März geplante Veranstaltung bleibt von der Entscheidung unberührt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragstellerin steht es frei, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Ablehnung ändert nichts am Ablauf der "Jugend trifft Politik"-Veranstaltung; die Organisatoren behalten ihr ursprüngliches Programm bei. Die AfD-Kandidatin bleibt ausgeschlossen, sofern nicht ein höheres Gericht die Entscheidung kippt. Begründungen, nach welchen Kriterien Behörden in ähnlichen Fällen entscheiden, wurden nicht genannt.
