Gericht entzieht Mann seinen gefährlichen Staffordshire-Bullterrier-Mischling

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Eine Person hält einen Hund.

Nach Beißvorfall in der Nähe von Trier: Besitzer eines gefährlichen Hundes muss Tier abgeben - Gericht entzieht Mann seinen gefährlichen Staffordshire-Bullterrier-Mischling

Ein Gericht in Trier hat einen Mann dazu verurteilt, seinen Staffordshire-Bullterrier-Mischling abzugeben, nachdem es ihn für ungeeignet hielt, einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten. Die Entscheidung folgt auf wiederholte Vorfälle, bei denen das Tier frei im Dorf umherlief. Die Behörden hatten den Hund bereits nach örtlichen Vorschriften als gefährlich eingestuft.

Der Fall begann, als der Hund mehrfach unbefestigt im Ort gesichtet wurde. Bei mindestens einer Gelegenheit biss er einen anderen Hund, was bei Anwohnern Besorgnis auslöste. Die lokalen Behörden griffen ein und erklärten das Tier gemäß den Hundegesetzen von Rheinland-Pfalz als gefährlich.

Die Entscheidung bedeutet, dass der Staffordshire-Bullterrier-Mischling an die Behörden übergeben werden muss. Dem Besitzer bleibt nur noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Hundehaltungsvorschriften in der Region.