Gericht gibt El Ghazi Recht: Kündigung durch Mainz 05 war unzulässig

Gericht gibt El Ghazi Recht: Kündigung durch Mainz 05 war unzulässig
Anwar El Ghazi hat einen Rechtsstreit gegen seinen ehemaligen Verein, den 1. FSV Mainz 05, gewonnen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass die Kündigung des Fußballers wegen seiner Äußerungen zum Nahostkonflikt unrechtmäßig war. Das Gericht bestätigte damit seine Freiheit, seine Meinung zu äußern.
El Ghazi, der mittlerweile in Katar für Al-Sailiya SC spielt, war 2021 von Mainz 05 entlassen worden, nachdem er auf Instagram zum Konflikt Stellung bezogen hatte. Er verwendete den Satz "Vom Fluss bis zum Meer", den manche als Unterstützung für die Zerstörung Israels interpretierten. Das Gericht entschied jedoch, dass seine Äußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt seien.
Vereine wie Mainz 05, die enge Verbindungen zur jüdischen Gemeinschaft haben, tun sich schwer damit, die Komplexität des Nahostkonflikts angemessen zu thematisieren. Der Fall El Ghazi zeigt, wie wichtig es ist, dass Vereine die Freiheit ihrer Spieler respektieren, ihre Meinung zu äußern – auch wenn diese kontrovers sind. Seine Zurückhaltung zu Themen wie der Annexion der Westsahara durch Marokko oder den Arbeitsbedingungen in Katar wirft jedoch Fragen nach der Selektivität seines Engagements auf.
Das Urteil ist ein Erfolg für die Meinungsfreiheit von Sportlern. Es unterstreicht, dass Vereine die Rechte ihrer Spieler auf freie Meinungsäußerung achten müssen – selbst bei umstrittenen Positionen. Gleichzeitig macht der Fall El Ghazi deutlich, wie wichtig eine konsequente Auseinandersetzung mit komplexen Themen ist.