Gericht: Keine 'Beschleunigte Naturalisierung' Nach Gesetzesänderung

Gericht: Keine 'Beschleunigte Naturalisierung' Nach Gesetzesänderung - Gericht: Keine 'Beschleunigte Naturalisierung' Nach Gesetzesänderung
Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung
Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung
Gericht: Keine „beschleunigte Einbürgerung“ nach Gesetzesänderung
- Dezember 2025, 12:03 Uhr
Ein Gericht in Trier hat die Klage eines polnischen Staatsbürgers abgewiesen, der die deutsche Staatsangehörigkeit über das beschleunigte Einbürgerungsverfahren beantragt hatte. Die Entscheidung fällt nach der Abschaffung des verkürzten Einbürgerungsprozesses durch den Bundestag im Oktober 2025 – mehrere Monate nach Antragstellung des Klägers.
Der Mann hatte im April 2025 die Einbürgerung beantragt, als das Gesetz noch eine Naturalisierung nach nur drei Jahren Aufenthalt erlaubte. Der Bundestag strich diese Regelung jedoch im Oktober desselben Jahres. Das Gericht urteilte, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Verhandlung – und nicht das Datum der Antragstellung – maßgeblich sei.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Antragstellung des Klägers absehbar gewesen sei. Sie betonten, dass selbst nach den alten Regelungen niemand einen Anspruch auf eine beschleunigte Einbürgerung gehabt habe. Die Klage wurde daher abgewiesen. Der Kläger hat nun einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen und eine Überprüfung des Urteils zu beantragen.
Die Entscheidung bestätigt, dass das beschleunigte Einbürgerungsverfahren nicht mehr gilt – unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Betroffene müssen nun die regulären Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen, sofern es keine weiteren gesetzlichen Änderungen gibt.