27 April 2026, 16:21

Gericht kippt deutsche Grenzkontrollen an Luxemburg-Grenze als rechtswidrig

Alter Umschlag mit einer Briefmarke mit dem Vermerk "Luxemburg" an Berlin, Deutschland adressiert.

Gericht kippt deutsche Grenzkontrollen an Luxemburg-Grenze als rechtswidrig

Ein deutsches Gericht hat eine Personenkontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Das Urteil erging nach einer Klage eines Reisenden, der im Juni 2025 während einer Busfahrt die Rechtmäßigkeit der Kontrollen angefochten hatte. Die Richter in Koblenz stellten fest, dass die Bundespolizei für die Maßnahmen keine ausreichende Begründung nach EU-Recht vorlegen konnte.

Der Vorfall ereignete sich, als der Kläger mit einem Fernbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs war und an einer Raststätte auf der Autobahn A8 angehalten wurde. Bundesbeamte führten eine stichprobenartige Personenkontrolle durch und beriefen sich dabei auf verlängerte Grenzkontrollen, die seit dem 16. März 2025 galten. Diese waren bis zum 15. September 2025 verlängert worden – begründet mit einer schweren Gefahr für die öffentliche Ordnung.

Das Verwaltungsgericht Koblenz urteilte, dass diese Verlängerung gegen Artikel 25 des Schengener Grenzcodexes verstieß. Die Behörden hätten nicht nachweisen können, dass die Situation eine Ausnahmelage darstellte, die solche Maßnahmen rechtfertigte. Die Richter stellten fest, dass es keine belastbaren Belege für ein plötzliches Sicherheitsrisiko gab.

Nach EU-Recht dürfen Mitgliedstaaten interne Grenzkontrollen nur dann wieder einführen, wenn eine tatsächliche und dokumentierte Bedrohung vorliegt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Deutschland keine ausreichende Begründung für die Kontrollen geliefert hatte. Folglich wurde die Identitätsüberprüfung für rechtswidrig erklärt, und die Klage des Reisenden hatte Erfolg.

Gegen das Urteil kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden.

Die Entscheidung unterstreicht die strengen Voraussetzungen für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Ohne hinreichende Beweise für eine ernsthafte Bedrohung dürfen solche Maßnahmen nicht rechtmäßig durchgesetzt werden. Der Fall steht nun vor einer möglichen Berufung, die die Grenzen der EU-Grenzkontrollregeln weiter präzisieren könnte.

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