12 February 2026, 16:47

Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen deutsche Behörden durch

Eine Karte von Europa in Blau und Grau mit dem EU-Logo in der linken oberen Ecke auf einem weißen Hintergrund.

Gericht hebt Sperrbefehle gegen Pornoplattformen aufgrund EU-Recht auf - Gericht kippt Pornografie-Sperren: EU-Recht setzt sich gegen deutsche Behörden durch

Ein deutsches Gericht hat Sperranordnungen gegen mehrere Pornografie-Plattformen aufgehoben. Die Entscheidung folgt auf rechtliche Klagen eines Internetanbieters und der Betreiber der betroffenen Websites. Das Urteil unterstreicht den Konflikt zwischen nationalen und EU-weiten Vorschriften für digitale Dienste in Europa.

Im April 2024 hatte die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz die Sperrung der Plattformen angeordnet. Als Begründung führte die Behörde fehlende Altersverifikationssysteme an.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erklärte diese Anordnungen nun für rechtswidrig. Es stellte fest, dass die nationalen Regelungen des deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) mit EU-Recht kollidieren. Konkret verwies das Gericht auf das Herkunftslandsprinzip, das besagt, dass Anbieter digitaler Dienste den Gesetzen des EU-Mitgliedstaats unterliegen, in dem sie ansässig sind.

Zudem merkte das Gericht an, dass für eine der Plattformen ausschließlich die Europäische Kommission zuständig ist. Die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz habe daher keine rechtliche Handhabe für ihr Vorgehen gehabt. Das Urteil erfolgte nach Klagen eines Internetdienstanbieters und der Plattformbetreiber selbst.

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Die Entscheidung steht im Einklang mit der vollständigen Umsetzung des EU-Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act, DSA) im Februar 2024. Dieses Gesetz schafft einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für digitale Dienste in allen Mitgliedstaaten und stärkt den Vorrang des EU-Rechts vor nationalen Maßnahmen.

Durch das Urteil wird der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz untersagt, die Sperranordnungen durchzusetzen. Gleichzeitig wird die Zuständigkeit der EU bei der Regulierung digitaler Dienste gemäß dem DSA bestätigt. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie nationale Medienaufsichtsbehörden innerhalb des rechtlichen Rahmens der Union agieren müssen.