Gericht stoppt Diesel-Notstromaggregate am Rügener LNG-Terminal

Liquefied Gas Terminal Darf Nur Mit Erlaubnis Verbrennungsmotoren Weiter Betreiben - Gericht stoppt Diesel-Notstromaggregate am Rügener LNG-Terminal
Deutschlands erstes schwimmendes Flüssigerdgas-Terminal (LNG) vor der Insel Rügen sieht sich neuen regulatorischen Hürden gegenüber. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Anlage eine geänderte Genehmigung benötige, um ihre bordseitigen Dieselnotstromaggregate weiter betreiben zu dürfen. Die Entscheidung fällt nach wiederholten Verzögerungen beim Umstieg auf Landstrom.
Das von Deutsche Regas betriebene Terminal sollte ursprünglich bis Januar 2023 auf Landstrom umstellen. Die zuständige Regionalbehörde verlängerte diese Frist jedoch bis Ende Dezember 2023. Statt die Vorgabe umzusetzen, versuchte das Unternehmen, die Dieselnotstromaggregate ohne formales Genehmigungsverfahren weiterzunutzen.
Nun muss das LNG-Terminal ein strengeres Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es seinen Betrieb in der bisherigen Form fortsetzen darf. Bis dahin kann es unter vorübergehenden Auflagen weiterarbeiten. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung wird zeigen, ob die Dieselnotstromaggregate eine langfristige Lösung bleiben.