Gericht verschärft Werberegeln: Apotheken in der digitalen Falle
Apotheken in Deutschland sehen sich wachsenden rechtlichen Risiken durch digitale Rezeptplattformen ausgesetzt. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die strengen Werberegeln für verschreibungspflichtige Medikamente weiter verschärft. Behörden warnen, dass illegale Kooperationen Apotheken sogar die Betriebserlaubnis kosten könnten.
Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken mitverantwortlich für rechtswidrige Werbung durch Online-Plattformen sind. Der Fall betraf das Portal DoktorABC, das Medikamente für bestimmte Indikationen beworben hatte – ein Verstoß gegen geltendes Recht. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs ein, das im Fall Bloomwell bestätigte, dass Werbeverbote ganze Wirkstoffgruppen verschreibungspflichtiger Arzneimittel umfassen.
Der Apothekerverband Nordrhein (AKNR) hat Apotheken nun ausdrücklich gewarnt. Selbst indirekte Zusammenarbeit mit Plattformen wie DoktorABC könne rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die juristische Abteilung des Verbandes prüft das Urteil derzeit, um gegen illegale Geschäftsmodelle vorzugehen.
Die Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert unterstützte die Betonung der gerichtlichen Verantwortung der Apotheken. Sie wies darauf hin, dass Apotheken unabhängig davon, ob sie die Plattformen selbst betreiben, für die Einhaltung der Vorschriften sorgen müssten. Der AKNR betonte zudem, dass solche Kooperationen das Prinzip der freien Apothekenwahl untergraben, da Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern gelenkt werden könnten.
Apotheken müssen nun Partnerschaften mit Plattformen meiden, die verschreibungspflichtige Medikamente illegal bewerben. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Klagen und der Entzug der Betriebserlaubnis. Der AKNR machte deutlich, dass die Behörden sowohl gegen die Plattformen als auch gegen die beteiligten Apotheken vorgehen werden.






