13 March 2026, 14:21

Gericht zwingt YouTube zu klareren Kennzeichnungen bei Werbevideos

Eine Werbung mit verschiedenen Produkten und Texten.

Gericht: YouTube-Werbeanzeigen müssen klar als solche gekennzeichnet werden - Gericht zwingt YouTube zu klareren Kennzeichnungen bei Werbevideos

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass YouTube die Kennzeichnung von gesponserten Videos verbessern muss. Der Beschluss erfolgte nach einem Verfahren, das sich auf ein Video bezog, das eine Handelsplattform bewarb – das Gericht kam zu dem Schluss, dass darin die Werbenatur nicht deutlich genug offengelegt wurde. Das Urteil erstritt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen 1 HK O 19/25.

Das Landgericht Bamberg urteilte, dass ein zehnsekündiger Hinweis im Video nicht ausreiche, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Den Richtern zufolge sei die werbliche Absicht des Inhalts "nicht hinreichend transparent und in Echtzeit klar erkennbar" gewesen. Diese mangelnde Klarheit verstoße gegen den Digital Services Act (DSA) der EU, der eine eindeutige Kennzeichnung von Sponsoren vorschreibt.

In dem betreffenden Video wurde der Sponsor nicht ordnungsgemäß benannt, sodass den Zuschauer:innen die kommerzielle Verbindung verborgen blieb. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es setzt jedoch ein Zeichen für eine strengere Durchsetzung der Transparenzpflichten bei YouTube-Werbung. Bisher hat das Unternehmen keine unmittelbaren Reaktionen auf die Entscheidung angekündigt.

Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit klarerer Hinweise in gesponserten YouTube-Inhalten. Künftig müssen Videos sicherstellen, dass Sponsoring für die Zuschauer:innen auf den ersten Blick erkennbar ist. Das Urteil stärkt damit den Digital Services Act der EU, der volle Transparenz in der Online-Werbung fordert.

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