Grüne gegen CDU: Streit um Böller-Verbot spaltet Koalition

Grüne fordern Feuerwerksverbot - Koalitionspartner CDU dagegen - Grüne gegen CDU: Streit um Böller-Verbot spaltet Koalition
Grüne fordern Böller-Verbot – Koalitionspartner CDU dagegen
Grüne fordern Böller-Verbot – Koalitionspartner CDU dagegen
- Dezember 2025, 15:58 Uhr
In Deutschland hat sich die politische Debatte über den Verkauf von Privatfeuerwerk verschärft. Die Grünen in Nordrhein-Westfalen schlagen vor, Feuerwerkskörper mit reinem Explosionseffekt zu verbieten, während die CDU ein bundesweites Verbot ablehnt. Stattdessen setzt sich die CDU für strengere Strafen und mehr Spielraum für lokale Regelungen ein.
Der Vorschlag der Grünen würde den Großteil des privaten Feuerwerks untersagen, aber Partyknaller und Wunderkerzen weiterhin erlauben. Ihr Plan zielt darauf ab, hochriskante Pyrotechnik zu verbannen, während sie sogenannte "harmlose" Alternativen beibehalten wollen. Die Partei argumentiert, dass dies Verletzungen und Störungen an Feiertagen verringern würde.
Gregor Golland, der innenpolitische Sprecher der CDU, sprach sich gegen das Verbot aus. Ein pauschales Verbot würde seiner Meinung nach nur gesetzestreue Bürger bestrafen, während sich Regelbrecher ohnehin nicht daran halten würden. Die CDU befürwortet stattdessen härtere Strafen bei Missbrauch und möchte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Regulierung einräumen.
Die Partei betont das Vertrauen in verantwortungsbewusste Bürger und einen konsequenteren Vollzug der bestehenden Gesetze. Statt neuer Einschränkungen will sie die geltenden Regelungen verschärfen, um feuwerkbedingte Gewalt und öffentliche Rüpelkultur einzudämmen.
Der Streit zeigt die unterschiedlichen Ansätze in Sachen öffentliche Sicherheit und persönliche Freiheit. Während die Grünen ein bundesweites Verbot für explodierende Feuerwerkskörper fordern, setzt die CDU auf gezielte Sanktionen und regionale Entscheidungshoheit. Das Ergebnis könnte prägend dafür sein, wie Deutschland künftig den Umgang mit Privatfeuerwerk regelt.