Häftling scheitert mit Klage auf vegane Mahlzeiten in bayerischer Justizvollzugsanstalt

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Ein Vogel auf einem Ast mit einem Zitat darunter.

Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Häftling scheitert mit Klage auf vegane Mahlzeiten in bayerischer Justizvollzugsanstalt

Ein Häftling in Bayern, der eine fünfmonatige Haftstrafe verbüßt, hat Klage gegen die zusätzlichen Kosten für vegane Mahlzeiten in der Justizvollzugsanstalt eingereicht. Der Mann, der sich aus ethischen Gründen vegan ernährt, argumentierte, dass seine verfassungsmäßigen Rechte durch die Haftanstaltsregelung verletzt würden. Im Mittelpunkt der Klage standen Tierschutz und Nachhaltigkeit. Der Häftling kritisierte, dass die Anstalt zwar vegetarische und laktosefreie, nicht aber vegane Mahlzeiten anbiete. Das Gericht erkannte zwar die vielfältigen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen unter den Inhaftierten an, entschied jedoch, dass Gefangene keinen Anspruch auf vegane Verpflegung durch die Anstaltsküche hätten. Gleichzeitig betonte das Gericht die Bedeutung des Rechts von Häftlingen, ihren Ernährungsgrundsätzen treu zu bleiben. Es kam zu dem Schluss, dass die Vorgehensweise der Justizvollzugsanstalt zwar rechtmäßig sei, Inhaftierten jedoch gestattet werden solle, zusätzliche vegane Produkte im Gefängnisladen zu erwerben, um ihre Ernährungsweise umzusetzen. Mit diesem Urteil bleibt die bisherige Praxis der Anstalt bestehen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass Häftlinge ihre Ernährungsüberzeugungen leben können. Der Kläger, dessen Anliegen zwar juristisch scheiterte, darf nun vegane Produkte im Gefängnisladen kaufen, um seine Mahlzeiten zu ergänzen.