Heino-Konzert entfacht Debatte um verbotene Nationalhymnen-Strophe neu
Emma WernerHeino-Konzert entfacht Debatte um verbotene Nationalhymnen-Strophe neu
Ein kürzlich stattgefundenes Konzert des deutschen Sängers Heino hat die Debatte um die umstrittene erste Strophe der Nationalhymne neu entfacht. Die Veranstaltung in Bad Belzig lockte rund 800 Besucher an, von denen viele ihre Solidarität mit einem entlassenen Feuerwehrmann zeigten, der die verbotene Strophe bei einer Meisterschaft gespielt hatte. Der Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die anhaltenden Spannungen um die historischen Verbindungen der Hymne zum Nationalismus.
Ausgelöst wurde die Kontroverse bei einer Feuerwehrmeisterschaft in Torgau, wo der Feuerwehrmann Richard Mänder aus Bad Belzig Heinos Aufnahme von Das Lied der Deutschen aus den 1970er-Jahren abspielte – inklusive der ersten Strophe. Seit 1952 gilt nur die dritte Strophe offiziell als Nationalhymne, während die erste wegen ihrer Bezüge zur NS-Propaganda nicht mehr gesungen wird. Zwar gibt es kein formelles Verbot, doch die Behörden raten seit Langem von einer öffentlichen Verwendung ab. Mänder wies später jede rechtsextreme Gesinnung von sich und bezeichnete die Situation als "Missverständnis", doch der Deutsche Feuerwehrverband entband ihn von allen Richterämtern.
Heino, bekannt für seine konservativ geprägte Musik, kritisierte Mänders Entlassung scharf und organisierte aus Solidarität ein Konzert in Bad Belzig. Rund 800 Menschen nahmen teil, tanzten und sangen zu Liedern wie Layla – einem Titel, dem bereits Sexismus vorgeworfen wurde. Feuerwehrleute aus Sachsen und Thüringen zeigten sich unterstützend, während der AfD-Politiker Lars Schieske die Veranstaltung auf Instagram lobte. Heinos Manager, Helmut Werner, bestätigte, dass das Konzert eine direkte Unterstützung für Mänder darstelle.
Weder von der Bundesregierung noch vom Innenministerium gab es bisher eine offizielle Stellungnahme zum Vorfall in Torgau oder zu Heinos Konzert.
Das Konzert und Mänders Entlassung haben die Aufmerksamkeit auf die polarisierende Geschichte der Hymne zurückgelenkt. Zwar ist die erste Strophe rechtlich nicht verboten, doch ihre Verwendung sorgt weiterhin für Diskussionen. Der Deutsche Feuerwehrverband hält an seiner Entscheidung fest, während Mänders Zukunft in der Organisation ungewiss bleibt.






