21 March 2026, 22:13

Hochzeitskorso blockiert A60 bei Mainz – Polizei machtlos gegen flüchtigen Konvoi

Schwarzes und weißes Foto einer Braut in einem weißen Kleid und Schleier und eines Bräutigams mit einem Blumenstrauß, der eine Straße entlang geht, gefolgt von einer Menge, von denen einige Musikinstrumente halten, vorbei an einem Gebäude mit einem Banner.

Hochzeitskorso blockiert A60 bei Mainz – Polizei machtlos gegen flüchtigen Konvoi

Hochzeitskorso blockiert Autobahn A60 bei Mainz – Polizei findet Konvoi nicht

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Am 21. März 2026 sorgte ein Hochzeitskorso auf der Autobahn A60 in der Nähe von Mainz für Verkehrsbehinderungen. Der Konvoi aus sieben bis acht Fahrzeugen verbreiterte sich über alle drei Spuren und zwang andere Autofahrer, ihr Tempo auf etwa 60 km/h zu drosseln. Die Polizei leitete zwar umgehend eine Fahndung ein, konnte die Gruppe nach ihrem Verlassen der Autobahn jedoch nicht mehr ausfindig machen.

Der Vorfall ereignete sich zwischen der Weisenauer Brücke und der Anschlussstelle Weisenau. Augenzeugen berichteten, dass eines der Fahrzeuge eine türkische Nationalflagge zeigte – ein Hinweis darauf, dass es sich vermutlich um eine Hochzeitsfeier handelte. Solche Korsos bestehen oft aus mehreren Fahrzeugen, die in geschlossener Formation unterwegs sind.

In Rheinland-Pfalz gehen die Behörden gegen nicht genehmigte Autobahnkorsos in der Regel mit strengen Maßnahmen vor. Dazu zählen Drohnen- und Helikoptereinsätze, Begleitfahrzeuge zur Kontrolle des Konvois, Geschwindigkeitskontrollen sowie Videoüberwachung. Zudem scannen Beamte Kennzeichen, um die Beteiligten zu identifizieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Trotz dieser Vorgehensweise verschwand der Konvoi, bevor die Polizei eingreifen konnte. Die Suche wurde ohne Anzeigen oder weitere Konsequenzen eingestellt.

Der Korso verursachte Verzögerungen, es gab jedoch keine gemeldeten Unfälle. Die Polizei beobachtet den Autobahnverkehr weiterhin auf ähnliche nicht genehmigte Zusammenkünfte. Die Behörden weisen darauf hin, dass das Blockieren von Fahrspuren oder die Behinderung des Verkehrsflusses strafbar bleibt.

Quelle