Illegales E-Bike führt zu 7.000 Euro Schaden nach Zusammenstoß in Zweibrücken

Illegales E-Bike führt zu 7.000 Euro Schaden nach Zusammenstoß in Zweibrücken
59-Jährige kollidiert in Zweibrücken mit E-Bike-Fahrer – 7.000 Euro Schaden
Am Donnerstagmorgen kam es in Zweibrücken zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 59-jährige Autofahrerin auf der Bitscher Straße mit einem E-Bike-Fahrer zusammenstieß, als sie versuchte, ihn zu überholen. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 7.000 Euro. Verletzt wurde dabei niemand.
Der E-Bike-Fahrer fuhr ein selbstgebautes E-Bike, das rechtlich als Kraftfahrzeug gilt. Für solche Fahrzeuge sind eine Zulassung, eine Versicherung sowie ein Führerschein vorgeschrieben – allesamt Anforderungen, die der Mann nicht erfüllte. Ein Zeuge beobachtete, wie der E-Bike-Fahrer sein Fahrrad nach dem Zusammenstoß gegen das Auto der Frau warf. Gegen ihn wurde Anzeige erstattet, zudem wurde sein E-Bike beschlagnahmt. Der Vorfall ereignete sich in der Ixheimer Straße in Zweibrücken.
Obwohl es bei dem Unfall keine Verletzten gab, entstand erheblicher Sachschaden. Da das E-Bike weder zugelassen noch versichert war, musste der E-Bike-Fahrer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, und sein Fahrzeug wurde eingezogen. Der Fall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig die ordnungsgemäße Zulassung und Versicherung von Fahrzeugen sind.