17 June 2026, 18:45

IMK vertagt Entscheidungen zu Pyrotechnik und Fußballgewalt auf Herbstkonferenz

Bericht: IMK verschiebt Entscheidung zu Pyrotechnik in Stadien

IMK vertagt Entscheidungen zu Pyrotechnik und Fußballgewalt auf Herbstkonferenz

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat beschlossen, vorerst keine neuen Maßnahmen gegen gewalttätige Ausschreitungen in Fußballstadien einzuführen. Die Thematik der Pyrotechnik soll stattdessen auf die Herbstkonferenz vertagt werden. Auch aktuelle Vorfälle, darunter die beim DFB-Pokalfinale im Mai, änderten nichts an dieser Entscheidung.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul kritisierte den Schiedsrichter, weil dieser das Finale trotz des Abbrennens von Pyrofackeln nicht abgebrochen habe. Zudem zeigte er sich unzufrieden mit den Fortschritten bei der Bekämpfung von Fußballgewalt und bezeichnete die bisherigen Maßnahmen als unzureichend.

Reul forderte strengere Kontrollen von den Vereinen, darunter Durchsuchungen der Ultra-Fanräume und eine verstärkte Videoüberwachung, um zu verhindern, dass Gegenstände über Zäune geworfen werden. Allerdings wird die IMK-Arbeitsgruppe „Fußball ohne Gewalt“ entgegen ursprünglicher Erwartungen keinen Plan für eine bessere Durchsetzung des Pyrotechnik-Verbots vorlegen.

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Bisherige Bußgelder bei Verstößen gegen das Pyrotechnikverbot zeigten oft nicht die gewünschte Wirkung. Auch Pilotprojekte mit Detektoren brachten unbefriedigende Ergebnisse. Zudem sind sich Innenminister und Vereine uneinig über die Machbarkeit flächendeckender Stadionkontrollen. Die Arbeitsgruppe räumte ein, dass keine einzelne Maßnahme oder Verantwortungsinstanz das Problem allein lösen könne.

Die IMK wird weitere Schritte zur Pyrotechnik-Regulierung bis zur Herbstkonferenz zurückstellen. Vereine und Behörden diskutieren weiterhin über Lösungsansätze, ohne dass sich kurzfristig eine Einigung über die Umsetzung abzeichnet. Die Entscheidung spiegelt die anhaltenden Herausforderungen wider, mit denen die Bekämpfung von Gewalt und Pyrotechnik im Fußball verbunden ist.

Quelle