Karneval mit Risiko: Alkohol, Kostüme und harte Strafen der Polizei
Jonas KrausKarneval mit Risiko: Alkohol, Kostüme und harte Strafen der Polizei
Karneval in Deutschland: Farbenfrohe Umzüge, strenge Verkehrsregeln
Die deutsche Karnevalssaison ist in vollem Gange – mit bunten Paraden und ausgelassenen Feiern. Doch die Behörden erinnern die Jecken daran, dass die Verkehrsregeln weiterhin strikt gelten, besonders wenn es um Alkohol geht. Ob Fahranfänger oder Radfahrer: Die Vorschriften sind klar, und die Strafen bei Verstößen wurden seit 2021 nicht gelockert.
Angesichts von Kostümen, Partys und nächtlichen Festen warnen die Polizei und andere Behörden alle Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht. Selbst am Morgen nach dem Feiern kann Restalkohol noch über dem erlaubten Grenzwert liegen – mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder schlimmeren Konsequenzen als Folge.
Für Autofahrer liegt die gesetzliche Promillegrenze bei 0,5. Wer sie überschreitet, muss mit mindestens 500 Euro Strafe, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es zu einem Unfall, sinkt der Grenzwert auf 0,3 Promille – und aus der Ordnungswidrigkeit wird eine Straftat. Hier drohen deutlich höhere Geldstrafen und ein Mindestfahrverbot von sechs Monaten.
Noch strengere Regeln gelten für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren: Absolute Nulltoleranz bedeutet, dass sie überhaupt keinen Alkohol am Steuer haben dürfen. Bei Ersttätern mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,05 und 0,079 Prozent liegen die Strafen zwischen 250 und 1.500 Euro, dazu kommt ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Höhere Werte können die Strafe auf bis zu 1.500 Euro treiben – und Unerfahrenheit wird dabei nicht milder bewertet.
Die Regeln beschränken sich nicht auf Autos. Radfahrer müssen ab 1,6 Promille mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, während Fahrer von schnellen S-Pedelecs (E-Bikes bis 45 km/h) dieselbe 0,5-Promille-Grenze einhalten müssen wie Mofafahrer. Die Polizei hat zudem die Kontrollen ausgeweitet, und in einigen Bundesländern werden die Gesetze strenger durchgesetzt als in den Vorjahren.
Karnevalskostüme bergen zusätzliche Risiken. Autofahrer müssen sicherstellen, dass ihre Verkleidung weder die Sicht einschränkt noch das Gehör oder die Bewegungsfreiheit beeinträchtigt – und Masken dürfen das Gesicht nicht vollständig bedecken. Verstöße werden mit 60 Euro Bußgeld geahndet. Noch problematischer: Versicherungen können die Übernahme von Unfallschäden verweigern, wenn die Kostüme als unsicher eingestuft werden. Die Behörden betonen, dass die "Narrenfreiheit" auf der Straße nicht gilt.
Die Botschaft von Polizei und Versicherungen ist eindeutig: Wo die Verkehrsregeln beginnen, hört der Karnevalsspaß auf. Restalkohol vom Vorabend kann immer noch zu Strafverfolgung führen, und die Kostümvorschriften werden ohne Ausnahme durchgesetzt. Angesichts von Bußgeldern, Führerscheinentzug und möglichen Strafverfahren wird Autofahrern geraten, vorzusorgen – sei es durch Verzicht auf Alkohol oder durch das Stehenlassen des Autos.
