Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Admin User
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Vintage-Autos auf Gras geparkt mit Menschen dahinter, Zelte im Hintergrund, Bäume oben und eine Flagge oben links.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Nordrhein-Westfalens höchstes Verwaltungsgericht hat Klagen gegen die Räumung von Lützerath und das Betretungsverbot für den Tagebau Garzweiler II abgewiesen. Die Richter bestätigten, dass Demonstranten kein Recht hätten, auf dem Privatgelände von RWE zu protestieren – in angrenzenden Bereichen blieben Versammlungen jedoch weiterhin möglich. Das Urteil beendet damit einen langwierigen Streit um den Zugang zu dem umstrittenen Gelände.

Lützerath, einst ein Dorf am Rand des Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II, war zu einem Symbol für Klimaschützer geworden, die sich gegen die fossile Brennstoffförderung stellen. Der Betreiber RWE hatte das Gebiet klar als Sperrzone ausgewiesen und den öffentlichen Zugang unterbunden. Dennoch argumentierten Aktivisten, ihr Versammlungsrecht sei verletzt worden.

Das Gericht in Münster wies diese Vorwürfe zurück und urteilte, die Versammlungsfreiheit sei nicht eingeschränkt worden. Die Behörden hätten bereits alternative Protestorte ausgewiesen, sodass Demonstrationen ohne Behinderungen stattfinden könnten. Zudem sahen die Richter kein berechtigtes rechtliches Interesse der Kläger, da ihr Recht auf Versammlung nicht beeinträchtigt worden sei.

Versuche, die Räumung und das Betretungsverbot juristisch anzufechten, wurden als unzulässig abgewiesen. Das Urteil stärkt RWE in seiner Kontrolle über das Gelände, bestätigt aber gleichzeitig, dass Proteste auf angrenzendem öffentlichen Land weiterhin möglich sind.

Mit dieser Entscheidung endet der Rechtsstreit um die Räumung Lützeraths und die Sperrzonen des Tagebaus. Während Demonstranten in der Umgebung weiter protestieren dürfen, bleibt RWE-Hoheitsgebiet für Versammlungen tabu. Das Ergebnis festigt die Position des Konzerns, lässt der Protestbewegung aber weiterhin Spielraum in den umliegenden Bereichen.