Koblenz digitalisiert Beantragung von Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen für Gewerbetreibende
Niklas NeumannKoblenz digitalisiert Beantragung von Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen für Gewerbetreibende
Koblenz führt Online-System für Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen ein
Die Stadt Koblenz hat ein digitales Verfahren zur Beantragung von Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen eingeführt. Das Dokument ist unverzichtbar für alle, die gewerbliche Genehmigungen beantragen – etwa für Restaurants, Bars oder Taxiunternehmen. Antragsteller können ihre Anfragen nun bequem über die offizielle Website der Stadt einreichen.
Die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass eine Person oder ein Unternehmen keine ausstehenden Steuerverbindlichkeiten, rückständigen Grundsteuern oder offene gewerbliche Abgaben hat. Ohne diesen Nachweis ist die Erteilung bestimmter Gewerbelizenzen in Koblenz nicht möglich.
Für die Online-Beantragung müssen Nutzer ihre persönlichen Daten angeben und eine Kopie ihres Ausweises hochladen. Zudem wird eine Gebühr von 10 Euro fällig, die im Voraus zu entrichten ist. Die Zahlungsmöglichkeiten variieren je nachdem, ob der Antrag online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich gestellt wird.
Ausgestellt wird die Bescheinigung von den städtischen Behörden, nicht vom Finanzamt. Bei Rückfragen steht die Koblenzer Stadtkasse weiterhin zur Verfügung. Bisher liegen keine Daten vor, wie sich das 2023 eingeführte digitale System auf die Bearbeitungszeiten oder die Anzahl der Anträge auswirkt.
Der neue Online-Service soll die Beantragung der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung vereinfachen. Unternehmen und Privatpersonen in Koblenz können ihre Anträge nun ohne Behördengang erledigen. Die Gebühr von 10 Euro sowie die erforderlichen Unterlagen bleiben gegenüber den bisherigen Verfahren unverändert.






