Koblenzer Gericht entlastet Landwirte von überzogener Bürokratie bei Flächennachweisen

Admin User
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Eine Landschaft mit Ackerland, einem Gewässer, Bäumen, einem Zaun und fernen Türmen unter einem klaren Himmel.

Koblenzer Gericht entlastet Landwirte von überzogener Bürokratie bei Flächennachweisen

In einem wegweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz die rechtlichen Anforderungen an Landwirte klargestellt, ihre Nutzungsrechte an Ackerflächen nachzuweisen. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall und schützt Bauern vor überzogenen Forderungen nach schriftlichen Belegen. Bisher hatten Behörden von allen Antragstellern schriftliche Nachweise verlangt – eine Praxis, die das Gericht nun als unrechtmäßig einstuft. Stattdessen urteilte das Gericht, dass Landwirte solche Belege nur dann vorlegen müssen, wenn berechtigte Zweifel an ihrem Anspruch auf die Flächen bestehen. Das Urteil steht im Einklang mit einer früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das festlegte, dass schriftliche Nachweise für Direktzahlungen nach Artikel 34 der EU-Verordnung Nr. 73/2009 zwingend erforderlich sind. Das Koblenzer Gericht betonte jedoch, dass pauschale Forderungen nach schriftlichen Belegen nicht zulässig sind. Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass Landwirte nicht unnötig mit übermäßigem Bürokratieaufwand belastet werden. Sie sind nun vor pauschalen Forderungen nach schriftlichen Nachweisen geschützt – solche Belege sind nur noch in Fällen erforderlich, in denen konkrete Zweifel an ihren Nutzungsrechten bestehen. Solange keine klaren Hinweise auf fehlende Berechtigungen vorliegen, können Landwirte weiterhin Subventionen für die von ihnen bewirtschafteten Flächen erhalten.