22 January 2026, 18:50

Landgericht Trier weist Klage auf Impfschaden gegen AstraZeneca ab

Ein Fläschchen AstraZeneca-Impfstoff auf einem grünen Tisch umgeben von verstreuten weißen Papieren, mit einem unscharfen Hintergrund.

Trier Impfschaden-Klage: Klage gegen Hersteller abgewiesen - Landgericht Trier weist Klage auf Impfschaden gegen AstraZeneca ab

Klage auf Impfschaden gegen Pharmakonzern vom Landgericht Trier abgewiesen

Eine Klage auf Entschädigung wegen Impfschäden, die gegen ein Pharmaunternehmen erhoben wurde, ist vom Landgericht Trier abgewiesen worden. Die Klägerin, eine 51-jährige ehemalige Erzieherin, hatte Schadensersatz gefordert, nachdem sie nach einer Impfung mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca anerkannte Nebenwirkungen erlitten hatte. Das Gericht entschied, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, den Hersteller für die Schäden haftbar zu machen.

Die Klägerin hatte den AstraZeneca-Impfstoff während der Pandemie erhalten und später eine Erkrankung entwickelt, die von den Behörden in Rheinland-Pfalz offiziell als impfstoffbedingt anerkannt wurde. Dennoch stellte das Gericht fest, dass die aufgetretenen Nebenwirkungen bereits bekannt gewesen und im Rahmen des Zulassungsverfahrens berücksichtigt worden seien.

Die Richterin sah keine Hinweise auf Herstellungsfehler wie falsche Kennzeichnung oder andere Mängel. Zudem bestätigte das Gericht, dass das Unternehmen den Antrag der Klägerin auf Auskunft nach dem Arzneimittelgesetz ordnungsgemäß bearbeitet hatte. Da keine weitere rechtliche Grundlage für eine Haftung vorliege, wurde der Schadensersatzanspruch abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Klägerin bleibt eine Frist von einem Monat, um gegebenenfalls Berufung einzulegen.

Die Entscheidung bedeutet, dass das Pharmaunternehmen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen muss. Ausschlaggebend war, dass die bekannten Risiken des Impfstoffs sowie das Fehlen nachweisbarer Fahrlässigkeit seitens des Herstellers maßgeblich waren. Eine endgültige Klärung hängt davon ab, ob die Klägerin innerhalb der gesetzten Frist Berufung einlegt.

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