23 April 2026, 02:14

Landtag erhöht Hürden für Untersuchungsausschüsse – Reform vor der Abstimmung

Schwarze und weiße Illustration des Buchstabens 'R' als erster Seiten eines Gesetzesentwurfs, mit fetter schwarzer Schrift und einem dekorativen Rahmen auf leicht zerknittertem, altem Papier.

Landtag erhöht Hürden für Untersuchungsausschüsse – Reform vor der Abstimmung

Landtag beschließt Debatte über Reform der Untersuchungsausschüsse

Der 18. Landtag bereitet eine grundlegende Änderung bei der Einrichtung von Untersuchungsausschüssen vor. Die Abgeordneten stimmen darüber ab, die notwendige Mindestunterstützung für die Einberufung solcher Gremien von einem Fünftel auf ein Viertel aller Mitglieder anzuheben. Sollte die Reform verabschiedet werden, tritt die neue Regelung mit Beginn der 19. Legislaturperiode im kommenden Monat in Kraft.

Die geplante Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung wird in zwei Plenarsitzungen am 29. April und 6. Mai 2026 beraten. Beide Sitzungen beginnen um 13:00 Uhr und werden live auf der Website des Landtags sowie auf den Facebook- und YouTube-Kanälen übertragen. Die Reform wird von den Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.

Nach geltendem Recht kann ein Untersuchungsausschuss von einem Fünftel der Abgeordneten beantragt werden. Bei Annahme der Vorlage steigt diese Hürde auf ein Viertel – im neu gewählten Parlament wären dann 27 Stimmen erforderlich, um ein solches Verfahren in die Wege zu leiten. Diese Ausschüsse verfügen über weitreichende Befugnisse, darunter die Ladung von Zeugen, die Beschlagnahmung von Dokumenten und die eigenständige Beweiserhebung. Ihre Aufgabe besteht darin, Fragen von öffentlichem Interesse zu klären und die Ergebnisse dem Plenum vorzulegen.

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Falls die Verfassungsänderung erfolgreich ist, werden weitere Anpassungen nötig. Sowohl das Untersuchungsausschussgesetz als auch die Geschäftsordnung des Landtags müssten an die neue Regelung angepasst werden. Die konstituierende Sitzung der 19. Legislaturperiode ist für den 18. Mai 2026 vorgesehen.

Die Reform würde es kleineren Abgeordnetengruppen erschweren, Untersuchungen zu initiieren. Bei einer Verabschiedung tritt die Neuregelung mit Beginn der neuen Wahlperiode in Kraft. Das Abstimmungsergebnis wird zeigen, ob der rechtliche Rahmen für Untersuchungsausschüsse erstmals seit Jahren grundlegend modernisiert wird.

Quelle