20 February 2026, 17:20

Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz: Alles, was Wähler jetzt wissen müssen

Ein altes Kartenbild der Region Rheinland-Pfalz in Frankreich, das den Rhein Fluss zeigt, mit Text oben und unten auf dem Papier.

Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz: Alles, was Wähler jetzt wissen müssen

Die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz findet am 22. März 2026 von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann die Zusammensetzung des 19. Landtages; die Wahllokale stehen in der gesamten Region für die Stimmabgabe vor Ort sowie für die Briefwahl offen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren, die mindestens drei Monate in Rheinland-Pfalz gemeldet sind. Jede Wählerin und jeder Wähler gibt zwei Stimmen ab: eine für die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im eigenen Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei, die über die Sitzverteilung im Parlament entscheidet.

Das Land ist in vier Bezirke mit insgesamt 52 Wahlkreisen unterteilt. Die Kandidaten werden in Mitgliederversammlungen oder durch Delegierte in besonderen Versammlungen nominiert. Wahlberechtigt für ein Mandat ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist – sofern keine richterliche Aberkennung des Wahlrechts vorliegt.

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Die Sitzzuteilung erfolgt nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren, wobei eine Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Landtag gilt. Normalerweise umfasst das Parlament 101 Sitze, doch durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich diese Zahl erhöhen. Briefwähler müssen ihre Stimmen bis 18 Uhr am Wahltag abgegeben haben.

Die gewählten Abgeordneten erhalten ein Mandat – den Auftrag der Wählerinnen und Wähler, sie im Landtag zu vertreten. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre, bevor die nächste Wahl ansteht.

Die Wahl wird die Politik in Rheinland-Pfalz für die kommenden fünf Jahre prägen. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden über das Kräfteverhältnis der Parteien, wobei das Ergebnis sowohl durch Direktmandate als auch über die Verhältniswahl zustande kommt. Die endgültige Sitzzahl kann sich nach der Wahl noch durch Überhang- und Ausgleichsmandate anpassen.