23 April 2026, 20:17

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Stadtweites Straßenverbot und weniger Bordellzonen

Karte von Australien mit rot schattierten Regionen, die verschiedene Prozentanteile von unteralterigen Teenagern nach Bundesstaat anzeigen, begleitet von Text, der unten besagt "Unteralterige Teenager können auf die Sex-Täter-Liste gesetzt werden, wenn sie einvernehmlichen Sex haben".

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Stadtweites Straßenverbot und weniger Bordellzonen

Lörrach führt schärfere Regeln für Prostitution ein: Überarbeitete Sperrgebietsverordnung steht bevor

Die Stadt Lörrach will mit einer überarbeiteten Sperrgebietsverordnung strengere Vorschriften für die Prostitution einführen. Der Gemeinderat stimmt am 28. April 2026 über die Änderungen ab. Laut Behörden soll damit die rechtliche Abgrenzung präzisiert und gleichzeitig der Schutz bestimmter Bereiche sichergestellt werden.

Die aktualisierte Verordnung entstand in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Sie verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten untersagt.

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Nur in zwei Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt. Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("Incall") sind größtenteils weiterhin gestattet, wenn auch in Einzelfällen mit Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen hingegen nicht unter die neuen Regelungen.

Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird. Die Behörden beschreiben die aktuelle Lage als stabil; es lägen derzeit keine Anträge für neue Bordelle vor.

Mit der überarbeiteten Verordnung soll eine Balance zwischen Regulierung und dem Schutz sensibler Standorte gefunden werden. Bordelle werden auf zwei genehmigte Zonen beschränkt, während die Straßenprostitution stadtweit vollständig verboten wird. Die neuen Bestimmungen gelten, sobald sie offiziell im Amtsblatt verkündet werden.

Quelle