23 February 2026, 18:50

Mainzer Wohnprojekt an der Großen Bleiche bleibt trotz Baugenehmigung auf Eis

Ein verlassenes Gebäude mit Graffiti an den Wänden und Säulen, sichtbarer Boden, Rohre an den Wänden und eine Tür im Hintergrund.

Mainzer Wohnprojekt an der Großen Bleiche bleibt trotz Baugenehmigung auf Eis

Geplantes Wohnprojekt in der Mainzer Altstadt bleibt auf Eis – trotz Baugenehmigung

Das seit Langem geplante Wohnbauvorhaben an der Großen Bleiche 22–26 in Mainz liegt weiterhin auf unbestimmte Zeit still, obwohl eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Das Grundstück steht seit Jahren leer, und Anwohner fragen sich, wann – oder ob überhaupt – mit dem Bau begonnen wird. Der Investor hinter dem Projekt hat bestätigt, dass es derzeit keine konkreten Pläne für einen Baubeginn gibt.

Die Genehmigung für das Vorhaben an der Großen Bleiche wurde vor etwa zwei Jahren erteilt. Sie sieht eine Frist von vier Jahren vor, innerhalb derer der Investor selbst entscheiden kann, wann er mit den Bauarbeiten beginnt. Die verantwortliche Projektentwicklerin, die Orpea Deutschland Immobilien Services GmbH, hatte ursprünglich den Bau von 70 neuen Wohneinheiten auf dem Gelände vorgesehen. Vor dem Abriss befanden sich dort das City-Hotel Neubrunnenhof sowie ein Burger King.

Die Stadt Mainz hat nach eigenen Angaben aktuell keinen Austausch mit dem Investor über den Stand des Projekts geführt. Zudem bestätigten Vertreter der Kommune, dass ihnen keine rechtlichen Mittel zur Verfügung stünden, um einzugreifen – schließlich handelt es sich um Privatgrund. Solange das Gebäude nicht verfällt, kann die Stadt keine Schritte einleiten, um die Bebauung zu erzwingen.

Während die Verzögerung anhält, bleiben die Gründe für die Stockung unklar. Der Investor hat öffentlich keine Erklärung dafür abgegeben, warum der Bau noch nicht begonnen hat. Die Zukunft des Grundstücks ist damit weiter ungewiss.

Vorerst bleibt das Gelände an der Großen Bleiche ungenutzt, ein konkreter Zeitplan für den Baubeginn steht nicht fest. Die Genehmigung bleibt gültig und räumt dem Investor volle Entscheidungsfreiheit ein, ob und wann er das Projekt vorantreibt. Ohne weitere Stellungnahmen ist in absehbarer Zeit kaum mit einer Veränderung des Status quo zu rechnen.

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