17 June 2026, 19:22

Neue EU-Regel: Ab 19. Juni wird der Stornierungsbutton für Unternehmen Pflicht

Anfang des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach können Sie unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab 19. Juni wird der Stornierungsbutton für Unternehmen Pflicht

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ anzeigen – so sieht es eine neue EU-Richtlinie vor. Die Regelung gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen, und soll Verbrauchern die Kündigung digitaler Verträge erleichtern.

Die Vorgabe stammt aus einer EU-weiten Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland ist sie bereits in nationales Recht überführt worden. Unternehmen sind verpflichtet, den Button leicht zugänglich zu gestalten und sicherzustellen, dass der Kündigungsprozess nicht komplizierter ist als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags.

Verbraucher, die digital kündigen, müssen umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Der Button selbst verändert nicht das bestehende Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beträgt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

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Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern greift, muss jedes Land sie zunächst in die eigene Gesetzgebung übernehmen. Für deutsche Unternehmen gilt die Pflicht zur Einführung des Buttons ab dem 19. Juni. Sein Fehlen könnte die Kündigungsfrist für Verbraucher deutlich ausdehnen. Die Neuerung ändert zwar nichts an der regulären Widerrufsfrist, sorgt aber für ein transparenteres und einfacheres Verfahren.

Quelle