Neuwied plant Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis 2026
Landkreis Neuwied bereitet Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes vor
Der Landkreis Neuwied unternimmt Schritte zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG). Das Gesetz, das der Deutsche Bundestag 2021 verabschiedet hat, verpflichtet Kommunen und Landkreise, ab dem Schuljahr 2026/27 eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder anzubieten – inklusive der Schulferien, mit nur begrenzten Schließzeiten.
Der Bundestag hatte das GaFöG 2021 auf den Weg gebracht. Es garantiert Grundschülern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, auch in den Ferien, wobei nur kurze Schließphasen zulässig sind.
Der Landkreis Neuwied hat mit den Vorbereitungen begonnen, um diese Vorgabe zu erfüllen. Im April 2023 wurde Lewin Hattenhauer damit beauftragt, die Umsetzung des Gesetzes zu koordinieren. Landrat Achim Hallerbach traf sich kürzlich mit Hattenhauer und Jürgen Ulrich, um den Stand der Dinge zu besprechen.
Aktuell läuft eine Umfrage, um den Bedarf an Betreuungsplätzen in der Region zu ermitteln. Angesprochen sind Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 11 Jahren. Die Befragung ist bis zum 31. Dezember 2023 online verfügbar. Bis Ende Juli 2024 soll ein Maßnahmenkatalog für die Umsetzung des Gesetzes vorliegen.
Die Ergebnisse der Umfrage fließen in die Planung der künftigen Kinderbetreuung im Landkreis Neuwied ein. Im kommenden Sommer wird dann ein konkreter Aktionsplan erarbeitet, um sicherzustellen, dass das Gesetz bis zum Schuljahr 2026/27 vollständig umgesetzt wird. Der Landkreis muss dann eine ganztägige Betreuung anbieten – auch während der meisten Schulferien.






