NRW-Finanzamt erklärt „Weihnachtsfrieden“ – keine Vollstreckungen bis Jahresende

Admin User
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Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen drum herum, flankiert von zwei Fahnenmasten mit Fahnen und beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

"Weihnachtsfrieden" in der Finanzbehörde - NRW-Finanzamt erklärt „Weihnachtsfrieden“ – keine Vollstreckungen bis Jahresende

"Weihnachtsfrieden" im Finanzamt

"Weihnachtsfrieden" im Finanzamt

"Weihnachtsfrieden" im Finanzamt

  1. Dezember 2025

Das Finanzamt Nordrhein-Westfalens hat eine vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen über die Feiertage bekannt gegeben. Der sogenannte "Weihnachtsfrieden" gilt vom 17. bis zum 31. Dezember und verschafft Steuerzahlern eine Atempause vor neuen Prüfungen und Beitreibungsverfahren. Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) begründete die Maßnahme damit, dass die Bürger die Festtage ohne Störungen durch die Steuerbehörden genießen sollen.

Während dieser Zeit werden keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Auch die Versendung von Prüfberichten wird ausgesetzt – mit Ausnahme dringender Fälle. Routineaufgaben wie der Versand von Steuerbescheiden und Zahlungserinnerungen laufen jedoch wie gewohnt weiter.

Die Pause endet mit dem Jahreswechsel, danach nehmen die Finanzämter ihre reguläre Tätigkeit wieder auf. Steuerzahler erhalten zwar weiterhin Standardmitteilungen, doch neue Prüfungen oder Beitreibungsverfahren werden während des "Weihnachtsfriedens" nicht eingeleitet. Die Regelung gilt ausschließlich für die Steuerverwaltung Nordrhein-Westfalens.