Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter
Lukas BauerNürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Streit zwischen der Stadt Nürnberg und ihrer Mitgliedschaft im Bündnis gegen Rechtsextremismus entschieden. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob das Bündnis durch seine gezielte Ausrichtung gegen die rechtspopulistische AfD-Partei das Gebot der politischen Neutralität verletzt. Der Rechtsstreit begann 2022 und bleibt auch nach dem jüngsten Urteil ungelöst.
Auslöser war eine Klage des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt wegen ihrer Beteiligung am Bündnis. Die AfD argumentierte, Nürnberg verstoße damit gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität. Das Bündnis, dem 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, positioniert sich offen gegen die AfD und erhält öffentliche Fördergelder – darunter jährlich 30.000 Euro von der Stadt Nürnberg und 10.000 Euro von der Metropolregion.
Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage abgewiesen, doch dieses Urteil wurde später aufgehoben. Der Fall gelangte über das Bayerische Verwaltungsgericht schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am Donnerstag entschieden die Richter, dass Nürnberg vorerst im Bündnis bleiben darf, verwiesen die Sache jedoch zur erneuten Prüfung zurück.
Nun muss das Gericht zwei zentrale Fragen klären: Ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob die Stadt Nürnberg zu großen Einfluss auf dessen Aktivitäten ausübt. Das Bündnis hatte vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne gestartet und sich dabei deutlich gegen die AfD positioniert. Seine wiederholte Kritik an der Partei steht im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung.
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, sodass die Zukunft des Bündnisses und Nürnbergs Rolle darin weiter ungewiss bleiben. Die Stadt wird das Netzwerk weiterhin finanzieren, während das untere Gericht den Fall erneut prüft. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Spannungen darüber, wie sich öffentliche Institutionen mit politischen Bewegungen auseinandersetzen dürfen.






