Paketboten-Schutzgesetz vor dem Aus – Bundesrat muss über Zukunft entscheiden

Gesetz zum Schutz von Lieferarbeitern bleibt in Kraft - Paketboten-Schutzgesetz vor dem Aus – Bundesrat muss über Zukunft entscheiden
Deutschlands Paketboten-Schutzgesetz – Zukunft ungewiss nach politischen Verzögerungen
Das 2019 eingeführte Paketboten-Schutzgesetz sollte Betrug im Paketzustellsektor bekämpfen, insbesondere bei Unternehmen, die Sozialabgaben und Versicherungspflichten umgingen. Doch nun steht seine Zukunft auf dem Spiel – nach monatelangen politischen Verzögerungen.
Ursprünglich sollte das Gesetz Ende 2025 auslaufen. Die damalige Koalitionsregierung wollte es jedoch 2024 dauerhaft verankern. Diese Pläne scheiterten, als die Regierungsallianz zerbrach.
Das Gesetz ist eng mit der EU-Maschinenverordnung verknüpft und verpflichtet Hauptauftraggeber, dafür zu sorgen, dass Subunternehmer ihre Sozialversicherungspflichten erfüllen. Damit sollten Schlupflöcher in der Branche geschlossen werden.
Noch 2023 könnte der Bundesrat über eine dauerhafte Verlängerung entscheiden. Die CDU/CSU- und SPD-Fraktionen, die bereits ähnliche Vorhaben wie die Finanzierung des 49-Euro-Tickets unterstützen, könnten dem Vorhaben zustimmen. Wie die Parteien genau abstimmen werden, bleibt zwar unklar – frühere Tendenzen deuten jedoch auf eine mögliche Zustimmung hin.
Ohne Verlängerung läuft das Gesetz im Dezember 2025 aus. Bei einer Verabschiedung bliebe die strengere Kontrolle von Subunternehmern im Paketdienst erhalten. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesrat – und an der aktuellen politischen Lage.

