POL-PDKH: Kraftfahrzeugführer mit gemischtem Verbrauch geprüft

POL-PDKH: Kraftfahrzeugführer mit gemischtem Verbrauch geprüft
POL-PDKH: Autofahrer mit gemischtem Konsum kontrolliert
Polizeidirektion Bad Kreuznach – Bad Kreuznach – In den frühen Morgenstunden des 25. Juli 2025, gegen 04:30 Uhr, wurde ein 34-jähriger Mann aus Bad Kreuznach bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten. Die Beamten stellten fest, dass er unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis stand – trotz seiner Behauptung, aufgrund der teilweisen Legalisierung von Cannabis nichts Verbotenes getan zu haben.
Der Vorfall ereignete sich gegen 4:30 Uhr, als die Polizei ein Fahrzeug mit ungarischem Kennzeichen anhielt. Ein vorläufiger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille. Weitere Überprüfungen zeigten, dass der Fahrer auch Cannabis konsumiert hatte, da ein THC-Test positiv ausfiel.
Der Mann wurde umgehend vom Führen eines Kraftfahrzeugs ausgeschlossen und zur Entnahme einer Blutprobe auf die Polizeidienststelle gebracht. Die Behörden betonten, dass das Fahren unter dem Einfluss von THC weiterhin illegal ist – unabhängig von den jüngsten Änderungen im Cannabisgesetz. Der Fall wird nun strafrechtlich untersucht, da solche Verstöße von der Polizei und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Der Fahrer argumentierte, die Teillegalisierung von Cannabis bedeute, dass er keine Regeln gebrochen habe. Die Beamten wiesen ihn jedoch darauf hin, dass das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss nach deutschem Verkehrsrecht (§ 24a StVG) strikt verboten ist.
Dem Mann drohen nun ein hohes Bußgeld und ein mögliches Fahrverbot. Die Polizei unterstrich, dass Drogen am Steuer eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Die weiteren rechtlichen Konsequenzen werden im Rahmen der Ermittlungen geklärt.

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