Rechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird
Niklas NeumannRechtsexperte fordert Reform: Warum Schwarzfahren oft zu hart bestraft wird
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zu Beförderungserschleichung. Sein Vorwurf: Das aktuelle System kriminalisiere Bagatelldelikte übermäßig und belaste die Gerichte unnötig. Seine Vorschläge zielen darauf ab, zwischen schweren Verstößen und einfachen Vertragsverletzungen klarer zu unterscheiden.
Frister lehnt eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab. Stattdessen soll Schwarzfahren in den meisten Fällen als zivilrechtliches Vergehen behandelt werden – nicht als Straftat. Nur vorsätzliche, schwere Verstöße wie gewaltsames Eindringen oder die Beschädigung von Sperranlagen sollten seiner Meinung nach strafrechtlich verfolgt werden.
Bei Schwarzfahren im Fernverkehr könnten jedoch weiterhin Sanktionen drohen. 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall eine Fernreise. Frister warnt, dass selbst geringfügige Verstöße durch Ersatzfreiheitsstrafen zu Haft führen können – ein Viertel aller Ersatzhaftstrafen in Deutschland geht auf solche Fälle zurück.
Sein zentrales Anliegen ist der Grundsatz, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte. Die aktuelle Praxis verfehle dieses Ziel, indem sie Bagatellfälle zu hart bestrafe. Eine Reform des Gesetzes, so Frister, würde die Justiz entlasten und zu gerechteren Ergebnissen führen.
Fristers Konzept sieht vor, unnötige Strafverfahren zu reduzieren, während schwere Verstöße weiterhin geahndet werden. Der Fokus soll sich von der Kriminalisierung geringfügiger Schwarzfahrfälle hin zu einer Behandlung als Vertragsverletzung verschieben. Diese Änderung könnte die Flut von Verfahren vor Gericht verringern und die Haftquoten bei Bagatelldelikten senken.






