Rechtsstreit um König der Löwen: Komponist verklagt Komiker wegen "respektloser" Übersetzung
Emma WernerRechtsstreit um König der Löwen: Komponist verklagt Komiker wegen "respektloser" Übersetzung
Ein Rechtsstreit hat sich zwischen dem Grammy-prämierten Komponisten Lebohang Morake und dem Komiker Learnmore Jonasi über die Übersetzung des ikonischen Gesangs aus Der König der Löwen entzündet. Morake, bekannt unter seinem Künstlernamen Lebo M, verklagt Jonasi, weil dieser in einer Podcast-Folge angeblich die kulturelle Bedeutung des Liedes verspottet habe.
Jonasi, ein simbabwischer Stand-up-Comedian, der derzeit durch die USA tourt, übersetzte den Text des Gesangs mit "Schaut mal, da ist ein Löwe. Oh mein Gott" – eine Version, die Morake als respektlos und falsch zurückweist. Der umstrittene Gesang aus "Der Kreis des Lebens" besitzt tiefe Bedeutung in der afrikanischen Kultur. Die offizielle Übersetzung von Disney lautet "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König." Morakes Klage argumentiert, Jonasis Interpretation habe den Text bewusst verfälscht und seine Bedeutung untergraben.
Jonasi, der bereits bei America's Got Talent auftrat, hatte Der König der Löwen in seinen Auftritten wiederholt kritisiert und die Darstellung Afrikas im Film infrage gestellt. Sein Instagram-Post zum Rechtsstreit verzeichnete über 3 Millionen Aufrufe, wobei sich viele Nutzer solidarisierten.
Laut Klageschrift verursachten Jonasis Äußerungen Schäden in Höhe von über 20 Millionen Dollar. Morake fordert 7 Millionen Dollar als Strafschadensersatz. Jonasi bot daraufhin an, gemeinsam ein Video zu drehen, das die wahre Bedeutung des Liedes erklärt – in der Hoffnung, den Konflikt beizulegen.
Morake, eine angesehene Persönlichkeit der Musikszene, hat sich zu Jonasis Vorschlag noch nicht geäußert. Der Fall wirft Fragen nach dem Spannungsfeld zwischen künstlerischer Freiheit und kulturellem Respekt auf.
Während beide Seiten unbeugsam an ihren Positionen festhalten, geht das Verfahren weiter: Morake pocht auf den Schutz der Integrität des Gesangs, Jonasi betont, seine Übersetzung sei humorvoll und nicht böswillig gemeint. Das Urteil könnte Präzedenzfall dafür werden, wie kulturelle Werke in der Unterhaltungsbranche diskutiert werden dürfen.






