Rheinland-Pfalz führt neuen bezahlten Bildungsurlaub für Weiterbildung und Ehrenamt ein
Jonas KrausBildungsfreistellung trotz Kritik von der Wirtschaft revidiert - Rheinland-Pfalz führt neuen bezahlten Bildungsurlaub für Weiterbildung und Ehrenamt ein
Rheinland-Pfalz erweitert bezahlten Bildungsurlaub für Weiterbildung, Engagement und Ehrenamt
Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeiten für bezahlte Freistellung von Beschäftigten, die sich weiterbilden, engagieren oder qualifizieren möchten, ausgeweitet. Das neue Landesbildungszeitgesetz (Bildungszeitgesetz des Landes) umfasst nun berufliche Weiterbildung, bürgerschaftliches Engagement und Qualifizierungen im Ehrenamt. Unternehmen äußern jedoch Bedenken wegen des Zeitpunkts der Reform angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen.
Das Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, für Lehrgänge in Präsenz-, Hybrid- oder Online-Format bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Zudem wird die Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen als berechtigter Grund für Bildungsfreistellung anerkannt – ein Schritt, der die Vereinbarkeit von Beruf und privatem Engagement verbessern soll. Rheinland-Pfalz ist damit das achte Bundesland, das solchen Urlaub auch für politische und zivilgesellschaftliche Qualifizierungen zulässt.
Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen unterstützte das Vorhaben, während CDU und AfD dagegen stimmten. Arbeitsminister Sven Teuber betonte, das Gesetz biete kleinen Betrieben die Chance, ihren Mitarbeitenden günstige Weiterbildungs- und Engagementsmöglichkeiten zu ermöglichen. Arbeitgeber behalten jedoch das Recht, Anträge abzulehnen, wenn betriebliche Belange der Freistellung entgegenstehen.
Kritiker monieren, die Reform belaste die Wirtschaft zusätzlich in einer Phase des Abschwungs und Fachkräftemangels. Trotz der Einwände tritt das Gesetz in Kraft und erweitert den Zugang zu Bildung sowie ehrenamtlichem Engagement.
Mit dem Inkrafttreten können Beschäftigte nun Qualifizierungen und Engagement wahrnehmen, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen. Kleine Unternehmen erhalten mehr Spielraum, flexible Lern- und Engagementsangebote zu schaffen. Arbeitgeber können Anträge jedoch weiterhin ablehnen, wenn personelle Erfordernisse dies notwendig machen.
